Fragen & Antworten

Auch der letzte Weg gehört zum Leben ...

Fragen & Antworten

Wieso sind Sie eigentlich günstiger als andere?
Durch unsere Betriebsstruktur und dem Bestattungshaus mit eigenen Abschiedsräumen und modernster Technik, können wir Ihnen kostengünstige, aber dennoch sehr würdige traditionelle und individuelle Erd-, Feuer-, See- und andere Bestattungsarten anbieten.

Bin ich verpflichtet zu bestatten?
Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder. In dieser Reihenfolge sind die Verwandten verpflichtet die Bestattung zu übernehmen, auch wenn das Erbe evtl. ausgeschlagen wird.

Wer muss die Bestattung bezahlen?

Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen i. H. des Sozialhilfesatzes haben, kann ein Antrag beim zuständigen Sozialamt am Sterbeort, auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Ob die Beihilfe bewilligt wird entscheidet das Sozialamt.

Wer muss Bestattungskosten tragen, wenn der Verstorbene vom Sozialamt lebte?
Ab dem Todeszeitpunkt muss der Bestattungspflichtige für die Kosten aufkommen.

Welche Dokumente benötigen wir bei einem Trauerfall?

Familienstammbuch oder Heiratsurkunde, bei ledigen die Geburtsurkunde, Personalausweis, Krankenkassenkarte, Rentennummer, orig. Versicherungschein bei Lebens- oder Sterbegeldversicherung, persönliche Kleidung zum ankleiden, Schwerbehindertenausweis

Was ist wenn eine Person im privaten Haushalt verstirbt?
Verstirbt ein Angehöriger im privaten Haushalt, so muss zuerst der Hausarzt benachrichtigt werden. Ist dieser nicht erreichbar, muss die Notdienstpraxis in Viersen angerufen werden. Der Arzt stellt den Totenschein aus. Nachdem der Arzt benachrichtigt wurde, können wir als Bestatter angerufen werden. Wir vereinbaren mit Ihnen den Termin für die Überführung bzw. das Beratungsgespräch.
Bekomme ich weiterhin die Rente meines Ehepartner?
Wenn die Ehe mit dem Verstorbenen, länger als 18 Monate bestand, steht der Witwe bzw. dem Witwer die Überbrückungsrente zu. Das sind drei volle Monatsrenten des Verstorbenen. Danach steht der Witwe bzw. dem Witwer evtl. eine gekürzte Rente des Verstorbenen zu. Volljährige Kinder oder sonstige Anverwandte haben kein Recht auf weitere Rentenzahlungen.


Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?
Seit 2004 ist das Sterbegeld ersatzlos gestrichen. Jeder ist für die finanzielle Absicherung selbst verantwortlich. Bei Fragen über die finanzielle Absicherung von ersparten Geldern oder monatlichen Geldeinlagen zum ansparen, sind wir Ihr seriöser Ansprechpartner.

Was kostet eigentlich eine Bestattung?
Bestattungskosten sind von vielen Faktoren abhängig. Die Gesamtkosten für eine Feuerbestattung bzw. Erdbestattung liegen bei einem seriösen Bestatter, zwischen 1500€ und 6000€. Um eine seriöse Kostenaufstellung zu erstellen, ist ein persönliches Gespräch sinnvoll.

Muss ich für eine Feuerbestattung einen Sarg haben?
Ja. Der Sarg ist Aufbewahrungs- und Transportmittel, desweiteren ist er Energielieferant für die Kremierung. Nur durch einen Holzsarg wird die benötigte Temperatur erreicht.

Ist in der Urne auch die Asche vom Verstorbenen?
Die Kremationsöfen sind so konstruiert, das immer nur ein Sarg in die Brennkammer passt. Dadurch ist gewährleistet, das immer nur die Asche vom Verstorbenen in der Urne ist.

Kann ich die Asche vom Verstorbenen mit nach Hause nehmen?
In NRW besteht Friedhofszwang. Dadurch ist das Aufbewahren der Asche zu Hause nicht zulässig. Bei gewissen Voraussetzungen sind aber Alternativen möglich. Bei Rückfragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Bestatten Sie auf allen Friedhöfen?
Egal welche Bestattungsart gewünscht ist, sie wird von uns auf allen Friedhöfen in Deutschland und unseren Nachbarländern, seriös und kostengünstig durchgeführt.
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